Margitta Hofmann-Schuster
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Paartherapie / Paarberatung

Nach der telefonischen Kontaktaufnahme beginnt die Paartherapie / Paarberatung mit einem Erstgespräch, bei dem es darum geht, einander kennenzulernen, Anliegen und Erwartungen zu klären. Es bietet die Chance, zu prüfen, ob die „Chemie“ stimmt und Sie sich gemeinsam mit mir auf einen Prozess einlassen möchten.

Das Erstgespräch (Dauer 30 Minuten) kostet 50 €


Paarberatung bzw. Paartherapie wird von keiner Krankenkasse oder Versicherung bezahlt. Es ist eine Investition in Ihre Beziehung.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass 1,5 Stunden pro Sitzung eine angemessene Gesprächsdauer für ein Paar ist. Es kann aber auch eine davon abweichende Zeit vereinbart werden.

In der Regel beträgt der Abstand zwischen den Sitzungen 4 Wochen. Im Bedarfsfall können andere Zeiträume vereinbart werden. Es können auch Onlinetermine vereinbart werden.

Preise Paarberatung / Paartherapie /  Mediation

Mo. – Fr.Erstgespräch30 Minuten  50 €
Mo. – Fr.Beratung / Therapie60 Minuten100 €
Mo. – Fr.Beratung / Therapie90 Minuten150 €
Sa.Beratung / Therapie60 Minuten140 €
Sa.Beratung / Therapie90 Minuten195 €
Mo. – Fr.Beratung / Therapie90 Minuten150 €
Mo. – Fr.Krisenintervention30 Minuten 50 €
Sa. – So.Krisenintervention30 Minuten 65 €

Psychotherapie / Psychologische Beratung / Coaching /Krisenintervention

Nachdem wir einen Termin vereinbart haben, besprechen wir Ihr Anliegen und wie ich Sie dabei unterstützen kann. Wir schauen gemeinsam, ob für Sie eine psychologische Beratung, eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz oder eher Coaching in Frage kommt.

Preise Psychotherapie / Psychologische Beratung / Coaching /Krisenintervention

Mo. – Fr.Erstgespräch50 Minuten  85 €
Mo. – Fr.Beratung / Therapie50 Minuten 85 €
Mo. – Fr.Beratung / Therapie90 Minuten150 €
Mo. – Fr.Krisenintervention30 Minuten 50 €
Sa. – So.Krisenintervention30 Minuten 65 €
Es können auch andere Zeiten vereinbart werden, da es gegebenenfalls im Prozess hilfreich ist, 90 min oder länger zur Verfügung zu haben.

Achtsamkeitskurse

Preise und Ablauf finden Sie bei „Angebote“ –  „Achtsamkeit, Entspannung und Resilienz“. klicken Sie hier

Terminabsagen

Terminabsagen sind bis zu einem Werktag, d.h. 24 Stunden vor dem Termin kostenlos. Bei später erfolgten Terminabsagen stelle ich 50.- Euro in Rechnung.

Bei Nichterscheinen ohne Absage stelle ich den vollen Stundensatz in Rechnung.

Soziales Honorar

Ich biete Menschen, die sich das Honorar nicht leisten können, in begrenztem Umfang Sozialplätze zum reduzierten Honorar an.

Privatpraxis

Die Kosten für meine Arbeit werden in aller Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist nach Rücksprache Ihrer Krankenkasse / Versicherung eine Teilerstattung möglich. Hier ist es bei der Anfrage wichtig mitzuteilen, dass es sich um eine Heilpraktikerin für Psychotherapie handelt (Gebührenordnung für Heilpraktiker, 19 er Ziffern).

Vorteile als SelbstzahlerIn in Privatpraxis

  • Kürzere Wartezeit für ein Erstgespräch, kein monatelanges Warten auf einen Therapieplatz.
  • Individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, integrative Therapie mit freier Wahl der Methoden.
  • Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen können selbst bestimmt werden.
  • Sie genießen absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot) gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht und die beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme Ihrerseits.

Zahlungsweise

Sie haben folgende Möglichkeiten das Honorar zu begleichen:

  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Kartenzahlung
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Steuerliche Absetzbarkeit

Wenn Sie die Auslagen nicht von Ihrer (Zusatz-)Krankenkasse oder Versicherung erstattet bekommen sollten, so können Sie diese möglicherweise in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.

„Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.“

Das Finanzamt verlangt allerdings ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest. Informieren Sie sich hierzu bitte dann vor Beginn der eigentlichen Therapie bei einem Steuerberater, dem örtlichen Finanzamt bzw. Gesundheitsamt, was genau gewünscht wird (Unterschiede je nach Wohnort). Die hierfür benötigte Bescheinigung stelle ich gerne aus.

UStG

Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Für alle anderen Leistungen bin ich nach §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Nehmen Sie ganz einfach und unverbindlich persönlichen Kontakt zu mir auf. Ich freue mich, Sie in meiner Praxis für Paartherapie und Psychotherapie in Kirchheim unter Teck begrüßen zu dürfen.

© 2024 Praxis für Psychotherapie und Paartherapie